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Förderung von Initial- und Detailberatung |
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Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von
80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen
Bemessungsgrenze von 1.600 EUR). |
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Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 % des
maximal förderfähigen Tageshonorars (also maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen
Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR. Der Maximalzuschuß beträgt also 4.800 EUR. |
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Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR. |
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Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden. Eine Detailberatung kann auch noch nach Inanspruchnahme einer Initialberatung beantragt werden. |
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Wer kann Anträge stellen ? Rechtlich selbständige in- und ausländische
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel
und sonstiges Dienstleistungsgewerbe); freiberuflich Tätige |
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Wo sind die Anträge zu stellen ? Als Antrag annehmende Stelle fungieren von der KfW
akkreditierte Regionalpartner vor Ort (u. a. Wirtschaftskammern, Sparkassen
etc.). Eine aktuelle Übersicht der
Regionalpartner ist unter
www.energieeffizienz-beratung.de einsehbar. |
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zugelassene Berater: Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfWBeraterbörse
unter www.kfw-beraterboerse.de. Suchen Sie hier unter dem Stichwort "Energieberatung" und Ihrer Postleitzahl. |