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Energieberatung für Nicht-Wohngebäude - jetzt hoch gefördert für gewerbliche Unternehmen !

 
 

Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinspar-maßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienz-beratungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten:

- Förderung von Initial- und Detailberatung
- Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 EUR).
- Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (also maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR. Der Maximalzuschuß beträgt also 4.800 EUR.
- Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
- Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden. Eine Detailberatung kann auch noch nach Inanspruchnahme einer Initialberatung beantragt werden.
- Wer kann Anträge stellen ? Rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe); freiberuflich Tätige
- Wo sind die Anträge zu stellen ? Als Antrag annehmende Stelle fungieren von der KfW akkreditierte Regionalpartner vor Ort (u. a. Wirtschaftskammern, Sparkassen etc.). Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist unter
www.energieeffizienz-beratung.de einsehbar.
- zugelassene Berater: Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfWBeraterbörse unter www.kfw-beraterboerse.de. Suchen Sie hier unter dem Stichwort "Energieberatung" und Ihrer Postleitzahl.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem KFW-Merkblatt.

 

 

 
   
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